Winterreifen wechseln: Was das Gesetz wirklich verlangt – und warum sich Eile jetzt lohnt
Share
Die Tage werden kürzer, in höheren Lagen hat es nachts schon gefroren – für viele Autofahrer stellt sich jetzt die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den Wechsel auf Winterreifen ist. Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Dafür aber klare Regeln, deren Missachtung teuer werden kann. Wir fassen zusammen, was wirklich gilt.
Keine feste Frist, aber eine situative Pflicht
Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern" ist lediglich eine Eselsbrücke, keine Rechtsvorschrift. Maßgeblich ist § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung: Sobald winterliche Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte herrschen, sind wintertaugliche Reifen vorgeschrieben – unabhängig vom Kalenderdatum, theoretisch also auch im März oder im Mai. Wer bei solchen Verhältnissen mit reinen Sommerreifen unterwegs ist, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wird dabei jemand behindert, werden 80 Euro fällig, bei einer Gefährdung 100 Euro und nach einem Unfall 120 Euro – der Punkt kommt in jedem Fall hinzu. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann zusätzlich die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen.
Diese Reifen gelten als wintertauglich
Seit dem Ende der Übergangsfrist am 30. September 2024 reicht die frühere M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke auf der Reifenflanke. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern, aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC für Winterreifen jedoch mindestens 4 Millimeter. Eine einfache Kontrolle gelingt mit einer Zwei-Euro-Münze: Steckt man sie mit dem silbernen Rand in eine Profilrille, sollte dieser Rand nicht mehr zu sehen sein – ist er es doch, wird es Zeit für neue Reifen.
Warum sich Frühzeitigkeit lohnt
In Mittelgebirgen und höheren Lagen können erste Bodenfrost-Nächte schon Mitte bis Ende September auftreten, im Flachland und an der Küste bleibt meist bis Ende Oktober oder Mitte November Zeit. Wer trotzdem zu lange wartet, steht beim ersten echten Kälteeinbruch mit vielen anderen Autofahrern gleichzeitig in der Warteschlange für einen Werkstatttermin. Wer jetzt frühzeitig plant, hat dagegen Ruhe, die Reifen und deren Profiltiefe sorgfältig prüfen zu lassen.
Fazit: Eine Winterreifenpflicht nach starrem Datum gibt es nicht – wohl aber die Pflicht, bei winterlichen Verhältnissen mit geeigneten Reifen unterwegs zu sein. Nutzen Sie die ruhigeren Tage jetzt, um Profiltiefe und Zustand Ihrer Winterreifen prüfen zu lassen und einen Termin zu vereinbaren, bevor es nach dem ersten Frost hektisch wird.
Quellen: