Neue Regeln gegen Greenwashing: Was das für Ihren Reifenkauf bedeutet
Share
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Grundlage ist die EU-weite „EmpCo"-Richtlinie, die über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wurde. Was bisher mit Begriffen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" beworben wurde, muss jetzt handfeste Nachweise liefern – auch beim Reifenkauf ein guter Anlass, genauer hinzuschauen.
Was sich bei der Werbung ändert
Pauschale Begriffe wie „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" sind ohne konkreten Nachweis künftig unzulässig. Besonders betroffen ist der Begriff „klimaneutral": Er darf nur noch verwendet werden, wenn die Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparung oder -Speicherung im Produkt selbst erreicht wird – reine Kompensationsmaßnahmen reichen dafür nicht mehr aus. Eine generelle Übergangsfrist für bereits beworbene Altbestände gibt es nicht; ob solche Werbung weiterhin zulässig ist, wird im Einzelfall geprüft. Das gilt branchenübergreifend und damit auch für Werbeaussagen rund um Reifen.
Worauf Sie beim Reifenkauf stattdessen achten können
Unabhängig von Werbeslogans gibt es beim Reifenkauf bereits eine verlässliche, gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsgrundlage: das EU-Reifenlabel. Es zeigt für jeden Reifen die Kraftstoffeffizienzklasse (A bis E), die Nasshaftung sowie das externe Rollgeräusch in Dezibel – und damit genau die Faktoren, die tatsächlich über Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und Sicherheit entscheiden. Diese Werte werden nach einheitlichen, genormten Verfahren ermittelt und sind damit deutlich aussagekräftiger als ein Marketingbegriff auf der Verpackung.
Unser praktischer Tipp: Verlassen Sie sich beim nächsten Reifenkauf nicht auf Signalwörter wie „grün" oder „klimaneutral", sondern werfen Sie einen Blick auf das EU-Label des jeweiligen Reifens. Es liefert vergleichbare, geprüfte Werte zu Effizienz, Nässe und Lautstärke – die eigentlich relevante Grundlage für eine bewusste Kaufentscheidung. Bei Fragen zur Einordnung der Werte beraten wir Sie gerne persönlich.
Quellen: